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Wir können keine Dacheindeckung übernehmen und/oder wesentliche Tätigkeiten im Dachdeckerhandwerk, da diese nur von Dachdeckermeisterbetrieben oder in der Handwerksrolle eingetragene
Betriebe durchgeführt werden können.
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Folgenden Link (Text) haben wir für Sie zum Verständnis angehängt.
- (Tätigkeiten, die für ein Handwerk nicht wesentlich sind können ohne Eintragung in die Handwerksrolle - ohne Meisterbrief - ausgeübt werden. Manchmal wird hier
auch von Minderhandwerk gesprochen. Hierbei handelt es sich 1) um Tätigkeiten, die einfach sind und von einem durchschnittlich begabten Berufsanfänger in drei Monaten erlernt werden können, 2) um
Tätigkeiten die zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und oder 3) um Tätigkeiten, die nicht aus einem
zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind. Im Gesetzestext der Handwerksordnung (§ 1 Abs. 2) sind diese Kriterien als offene Liste formuliert.
- Tätigkeiten, die in Berufen außerhalb von zulassungspflichtigen Handwerken in den Ausbildungsverordnungen stehen, können auch nicht einem zulassungspflichtigen
Handwerk ausschließlich vorbehalten sein. Solche Tätigkeiten sind freie handwerkliche Tätigkeiten die ohne weitere Berufszugangsbeschränkung ausgeführt werden dürfen).
Quelle:
Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
für Gewerbefreiheit auch im Handwerk.
http://www.buhev.de
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Wir bitten daher um Verständnis.
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Sie können sich gerne eine Übersicht unserer Dienstleistungen im Dachdeckerhandwerk einholen (Leistungen).
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Dort finden Sie auch das gesamte Spektrum unserer Dienstleitungen.
MFG Wagner